Berufskraftfahrer Weiterbildung nach BKrFQG
115 €
Beschreibung
LKW- und KOM-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C/CE oder D/DE zu gewerblichen Zwecken einsetzen, müssen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) alle fünf Jahre eine Berufskraftfahrerqualifikation im Umfang
von 35 Stunden absolvieren.
Die Kraftfahrer-Weiterbildung dient als Grundlage für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein und soll besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und
Kenntnisse nachweisen.
Aktuelle Termine finden Sie unter
www.quell-bildungskonzepte.de
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