Fotowand, Hochzeit, Babyshower, Geburtstag, Besonderer Anlass
VB
Beschreibung
Fotowand 3mx 2m auf wunsch mit Ballongirlande oder ähnlichen wünschen. Fotowand wird nur vermietet.
Maviz Catering
74397 Pfaffenhofen
Zeiltorstr.29
Email: info@mavizcatering.de
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anwendungsbereich
Dieses sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Verleih-Service Maviz Catering. Vermieter und Vertragspartner des Mieters ist ausschließlich Maviz Catering.
§ 1 Allgemeine Pflichten
Bei Abschluss eines Mietvertrages hat sich der Mieter durch einen gültigen Personalausweis oder ein anderes zur eindeutigen Identifikation geeignetes Dokument (inkl. Adressangaben) auszuweisen. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den aufgeführten Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit mietweise zu überlassen. Der Mieter ist verpflichtet, die Miete zu zahlen und hierauf einen Kautionsbetrag zu hinterlegen, den Mietgegenstand ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert, betriebsbereit und vollständig zurückzugeben (siehe § 8).
§ 2 Pflichten des Mieters
Die Mietgegenstände werden nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters oder derjenigen Personen, die im Mietvertrag angegeben sind, vermietet. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache an Personen auszuhändigen, die mit der Mietsache in seinem Auftrag Arbeiten durchführen.
Der Mieter ist verpflichtet,
a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung zu schützen;
b) den Mietgegenstand ausreichend gegen den Zugriff unbefugter Dritter, insbesondere Diebstahl, und Witterungseinflüsse zu schützen;
c) dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand von niemandem benutzt wird der nicht im Mietvertrag steht. Die Mietsumme händigt der Mieter im Voraus aus
§ 3 Beginn und Ende der Mietzeit, Verlängerung der Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache. Soweit nicht anders vereinbart (insbes. bei verbindlichen Festmietzeiten), gilt der auf dem Mietvertrag als voraussichtlicher Mietdauer genannter Zeitraum als Mietzeit. Bei verbindlichen Festmietzeiten ist der Vermieter berechtigt Schadensersatz (z.B. aufgrund der Nichterfüllung eines Anschlussmietvertrages) geltend zu machen, sobald der Mieter mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug gerät.
§ 4 Übergabe des Mietgegenstandes
Zu Beginn der Mietzeit hat der Vermieter den Mietgegenstand einschließlich Zubehör in einwandfreiem und vollständigem Zustand zu übergeben. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift nach Abschluss des Mietvertrages, dass er vom Vermieter ausführlich über Einsatzzweck, Sicherheitsmaßnahmen, Gefahren und erforderliche Wartungsmaßnahmen informiert und dass ihm das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand übergeben wurde.
Mit der Übergabe geht die Obhutspflicht bezüglich der Mietsache auf den Mieter über, sie endet mit vertragsgemäßer Rückgabe (siehe § 8). Soweit beim Verstauen, Befestigen, Verladen oder Entladen des Mietgegenstandes ein Verleih-Service Maviz Catering Mitarbeiter tätig wird, unterliegt dieser den Weisungen und der Aufsicht des Mieters. Im Übrigen gilt die Haftungsklausel Ziff. 12 dieser AGB.
§ 5 Mietpreis und Zahlung der Miete
Grundlage für die Berechnung der Miete (inkl. Wochenend- und Wochenmiete) ist ausschließlich der im Mietvertrag genannte Mietpreis. Preisangaben in der ausliegenden Preisliste, im Mietgerätekatalog oder im Aushang im Geschäftslokal sind jeweils nur unverbindliche Preisangaben. Die angegebenen Preise sind, sofern nicht anders vermerkt, Tagesmietpreise pro angefangene 24 Stunden.
Der Vermieter hat Anspruch auf die Vorauszahlung eines unverzinslichen Kautionsbetrages, der die Miete in Höhe des aufgrund der vereinbarten Mietzeit zu erwartendem Endpreis, der Verbrauchsmaterialien und eine Sicherheitsleistung beinhaltet und bei Rückgabe der Mietsache mit dem Mietzins verrechnet bzw. zurückerstattet wird. Sofern bei längerer Mietdauer der zu zahlende Rechnungsbetrag den geleisteten Kautionsbetrag übersteigt, kann der Vermieter eine Zwischenrechnung stellen. Zwischenzahlungen und Nachzahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig.
Für jede Mahnung ist der Vermieter berechtigt eine Gebühr zu verlangen. Wird der Mietgegenstand vom Mieter nicht zum Ende der vereinbarten (Mindest-) Mietzeit (§ 2) an den Vermieter zurückgegeben, wird der Vermieter dem Mieter den jeweils gültigen Mietpreis pro Tag berechnen. Nach Ablauf der vereinbarten (Mindest-) Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, den Verleihgegenstand auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Verleihgegenstand zu ermöglichen hat, abzuholen und anderweitig darüber zu verfügen. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben erhalten.
§ 6 Mängel des Mietgegenstandes
Bei Übernahme des Mietgegenstandes hat der Mieter die Mietsache zu überprüfen und eventuell festgestellte Mängel oder Beschädigungen auf dem Mietvertragsformular zu rügen. Erkennbare Mängel oder Beschädigungen, die nicht im bei Übergabe der Mietsache dokumentiert werden, können im Nachhinein nicht gerügt werden. Verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind sofort nach Bekanntwerden dem Vermieter, verbunden mit der Aufforderung zu deren Beseitigung (beim Vermieter vor Ort), anzuzeigen.
§ 7 Untervermietung und Verhalten gegenüber Dritten
Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand unterzuvermieten, Dritten Rechte am Mietgegenstand oder aus dem Mietvertrag abzutreten. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Dritte ist unverzüglich vom Mieter nachweislich auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen. Eigentumshinweise an den Mietsachen dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden.
§ 8 Rücklieferung des Mietgegenstands, Schadensersatz
Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit, unbeschädigt und gereinigt mit allen im Mietvertrag aufgeführten Teilen und Zubehör an den Vermieter zurück zu übergeben.
Wird der Mietgegenstand nicht vertragsgemäß zurückgegeben und insbesondere Verletzungen der Pflichten nach § 6 dieser AGB festgestellt, hat der Vermieter ein Recht auf Schadenersatz entsprechend den Vorschriften des BGB. Dies gilt auch wenn der Mieter den Mietgegenstand Dritten, z.B. einem Verwandten, überlässt.
Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder im Fall eines Totalschadens am Mietgegenstand auf dessen Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Mieter – soweit angefallen – für Fahrtkosten, Sachverständigengebühren und etwaige weitere dem Vermieter entstehenden Kosten und Mietausfall.
Im Zweifelsfall kann eine Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen gefordert werden. Die Kosten der Begutachtung teilen sich Vermieter und Mieter je zur Hälfte.
§ 9 Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände
Die Obhutspflicht des Mieters für die Mietsache beginnt mit deren Übergabe und endet mit ihrer vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Bei durch den Mieter verschuldetem Verlust oder Beschädigungen der Mietsache hat der Mieter Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten bzw. der Reparaturkosten zu leisten. Verlust oder Beschädigung der Mietsache hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter und bei Vorliegen oder Vermutung einer Straftat der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.
§ 10 Kündigung
Der Mietvertrag ist mit einer Frist von einem Werktag von jeder Partei ordentlich kündbar, sofern keine (Mindest-) Mietzeit vereinbart wurde oder diese abgelaufen ist. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Tage, sofern die Mietdauer nach Wochen, 7 Tage, sofern die Mietdauer nach Monaten berechnet wird. Verletzt der Mieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag in erheblichem Maße, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Kautionsbetrag die aufgelaufene Mietforderung des Vermieters nicht mehr abdeckt.
§ 11 Haftungsbegrenzung des Vermieters
Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei
- grobem Verschulden des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
- der schuldhaften Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (wesentlicher Vertragspflichten) soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens;
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem Verschulden des Vermieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder
- falls der Vermieter nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters und Maviz Catering Teams.
§ 12 Reservierungen
Ein Anspruch auf Überlassung des Mietgegenstandes besteht erst mit Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages. Reservierungen sind lediglich bis zum vereinbarten Zeitpunkt für den Vermieter bindend. Danach kann der Vermieter über das reservierte Mietobjekt wieder frei verfügen.
§ 13 Datenschutz
Der Vermieter richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Zwecke der Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert, verarbeitet und an Maviz Catering übertragen werden. Der Vermieter sichert dem Mieter zu, dass darüber hinaus keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeleitet werden. Der Mieter hat das Recht unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes seine gespeicherten personenbezogenen Daten einzusehen und ggf. diese, sofern kein aktiver Mietvertrag besteht, löschen zu lassen.
§ 14 Sonstige Bestimmungen
Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Mietvertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungen ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Zweck am besten entspricht.
§ 15 Gerichtsstand
Zuständig bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, soweit der Kunde bzw. Mieter Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist das am Ort der Anmietung zuständige Gericht.