Gastrofläche mit riesiger Außenterrasse --> Shisha-Bar möglich
8.500 €
- Art Mieten
- Fläche 190 m²
- Objektart Weitere Gewerbeeinheiten
- Verfügbar ab April 2024
- Online-Besichtigung Möglich
- Provision Mit Provision
- Küche
Standort
Beschreibung
Mietfläche: ca. 190 m² im EG und erstes OG
Das Objekt besitzt Vorgarten, welcher optimal für eine Außenbestuhlung/Terrasse genutzt werden kann mit ca. 180 Außensitzplätzen
Die ansprechende Ladenfläche misst ca. 190 m² Gastronomiefläche im Erdgeschoss und erstes OG. Zusätzlich kann eine Wohnung mitgemietet werden.
Das Objekt befindet sich in einer sehr frequentierten und attraktiven Eck-Lage auf der Berger Straße.
Rechtliche Angaben
HAFTUNGSAUSCHLUSS
Dieses Angebot stellt kein vertragliches Angebot dar. Die in der Broschüre enthaltenen Angaben, Darstellungen und Bilder werden nicht Inhalt der Miet- und Kaufverträge, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wird. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Ansichten, Bilder und Darstellungen sind unverbindlich. Alle Angaben sind Circa-Angaben und enthalten teilweise Sonderausstattungen.
PROVISION
Bei Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages ist eine Provision in Höhe von 3,6 Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Werden im Mietvertrag Flächenoptionen, Verlängerungsoptionen oder Vormietrechte vereinbart, wird zusätzlich eine Provision in Höhe von 1,6 Monatsmieten fällig.
Monatsmiete in diesem Sinne ist die aus der vereinbarten Festlaufzeit des Mietvertrages ermittelte durchschnittliche monatliche Gegenleistung des Mieters für die Gebrauchsüberlassung ohne Mehrwertsteuer und ohne Betriebskosten. Etwa gewährte mietfreie Zeiten ermäßigen die Bemessungsbasis der Provision nicht. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete über die vorgesehene Vertragslaufzeit als Bemessungsbasis der Provision maßgebend.
Werden im oder anlässlich des Mietvertrages Abstände für oder der Kauf von Einbauten, Möbeln oder sonstigem Zubehör vereinbart, so erhöht sich die Provision um 3% des Kaufpreises beziehungsweise in Ermangelung eines solchen, des wirtschaftlichen Wertes der Gegenstände.
Werden im oder anlässlich des Mietvertrages sonstige Abstands-bzw. Ablösezahlungen (z.B. Abstands-bzw. Ablösezahlung an den Altmieter oder den Vermieter für vorzeitige Beendigung des Mietvertrages) vereinbart, so erhöht sich die Provision um 3 % aus dem vereinbarten Abstands-bzw. Ablösebetrag.
Eine Provision wird auch fällig, wenn aufgrund der Nachweis- und/oder Vermittlungsleistung von RIKE real estate GmbH statt oder neben des Miet- oder Pachtvertrages ein anderer Hauptvertrag, wie z.B. ein Kaufvertrag, abgeschlossen wird.