Lupita sucht ihr Für-Immer-Familie
500 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter 12 Monate oder älter
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
66386 Sankt Ingbert. Lupita konnte im November in ihre Pflegestelle reisen!
Ihre Geschichte:
Baia Mare, Rumänien. Dürfen wir vorstellen? Unser Hingucker Lupita. Die hübsche Lupita wartet seit fast einem Jahr im öffentlichen Shelter Baia Mare darauf, dass auch sie bald in den Trapo ins Glück steigen darf.
Lupita ist eine ca. 7-jährige Hündin und hat eine Schulterhöhe von ca. 50 cm. Ihre wilden Jahre hat sie hinter sich gelassen und nun wartet sie geduldig auf ihr eigenes Zuhause. Über ihre Geschichte wissen wir leider nichts, das ändert aber nichts daran, dass wir ihre Zukunft neu schreiben möchten. Sie hat vermutlich noch nie in einem Haushalt gelebt und muss das Hunde 1×1 noch lernen. Mit ihrem schwarzen Fell ist sie einfach ein optisches Highlight.
Lupita hat tolle Fortschritte gemacht. Anfangs war sie schüchtern und skeptisch – nach über 1,5 Jahren lässt sich Lupita nun aus dem Zwinger holen, ein Geschirr anziehen und erkundet vorsichtig die Welt außerhalb ihres Kennels. Sicher wird sie trotzdem in einer Familie erstmal Zeit brauchen um sich an ihre neue Umgebung zu gewöhnen. Aber wir sind sehr zuversichtlich, dass Lupitas Moment gekommen ist und sie bereit ist in eine Familie zu ziehen!
Wir suchen für unsere Lupita erfahrenere Hände, die ihr die nötige Zeit und Geduld entgegen bringen damit sie sich richtig öffnen kann. Der Stress im Shelter Alltag macht ihr zusätzlich zu schaffen und wir hoffen daher, dass sie baldmöglichst ausreisen kann, damit sie endlich zur Ruhe kommen kann.
Lupita freut sich auf ihr neues, ruhig gelegenes Zuhause, indem sie endlich anfangen, kann ein schönes Leben zu führen, fernab von allem was sie schon erlebt hat. Schöne Spaziergänge und hin und wieder ein kleines Abenteuer würden ihr bestimmt viel Spaß machen, wenn sie richtig angekommen ist.
Lupita reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in ihr neues Zuhause. Sie bringt einen EU-Heimtierausweis mit und wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.
https://youtu.be/1P7vyLfU-cE
https://youtu.be/JkjvP1wcFbk
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.