Pachtgärten/Kleingarten im Kleingartenverein in Annaberg
100 €
- Grundstücksart Garten
- Angebotsart Kaufen
- Grundstücksfläche 300 m²
- Verfügbar ab März 2024
- Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
- Online-Besichtigung Nicht möglich
Standort
Beschreibung
Herzlich willkommen
Unser Kleingartenverein befindet sich im Stadtteil Annaberg an der Paulus-Jenisius-Straße zwischen Gärtnerweg und Hüttengrundstraße sowie entlang der Bahnstrecke der „Erzgebirgsbahn“ (oberhalb des Geländes „Fa. Handtmann“) gelegen.
Unser Verein ist einer der ältesten der Stadtgeschichte. Bereits 1915 wies das Grundbuch der Stadt Annaberg die „Schrebergartenanlage am Schuttplatz“ aus. Die Gründung als Verein wurde am 23.10.1936 unter dem Namen “Feierohmd” als Kleingartenverein vollzogen. Damals bestehend aus 17 Gärten (heute Teil der Anlage II).
Nach und nach konnte weiteres Gelände von der Stadt Annaberg-Buchholz hinzu gepachtet werden, so dass die Anlage mittlerweile aus 112 Gärten in drei Anlageteilen besteht.
Ca. 90 % der Gärten sind aktuell verpachtet.
Um einen Schrebergarten in unserer Anlage zu pachten, ist es erforderlich, Mitglied in unserem Kleingartenverein „Feierabend“ e.V. zu werden.
(Um Vereinsmitglied zu sein, ist das Pachten einer Parzelle jedoch nicht unbedingt erforderlich.)
Nachdem sich der Interessent einen Überblick über die freien Parzellen verschafft und die Für und Wider in einer Bedenkzeit abgewogen hat, erfolgt ein nochmaliges Gespräch zwischen Vertretern des Vorstandes und den Interessenten. Hier werden die gegenseitigen Erwartungen erörtert sowie die zu entstehenden Kosten (Mitgliedsbeitrag, Pacht u.ä.) mitgeteilt.
Dies dient der Entscheidungsfindung, ob der Interessent tatsächlich Mitglied im Verein bzw. Pächter einer Parzelle werden möchte bzw. ob hinsichtlich Aufnahme seitens des Vereinsvorstandes Bedenken bestehen.
In diesem Zusammenhang sei anzumerken, dass nicht in jedem Fall der Interessenbekundung stattgegeben werden muss, sondern auch eine Ablehnung erteilt werden kann.
Sollten alle Beteiligten der Mitgliedschaft / Verpachtung zustimmen, steht einer Aufnahme nichts mehr im Wege. (Mitgliedsantrag)
Im Zuge der Neuverpachtung eines Kleingartens wird eine sogenannte Wertermittlung durchgeführt, welche durch den Vorstand nach Bekanntwerden der Abgabeabsicht in die Wege geleitet wird.
Diese stellt den aktuellen Wert des Kleingartens zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme dar.
Der zwischen abgebendem und neuem Pächter vereinbarte Kaufpreis darf die ermittelte Summe des Wertermittlungsprotokolls nicht überschreiten.
Wir haben verschiedene Gärten im Angebot von 100Euro-3000 Euro Ablösebetrag Vorpächter
Anlage 1: - keine
Anlage 2: - GA 23; GA27; GA 28; GA29; GA 31; GA 37; GA 38; GA 47; GA 48; GA 49; GA 50; GA 52; GA 64
Anlage 3: - GA 88; GA 97; GA 112
Fotos sind einige von den freien Gärten !