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10 €
Beschreibung
# WILLKOMMEN BEI PARTYEQUIPMENT24!
**Verleihe deiner Neonparty oder 90er Jahre Party das gewisse Extra mit unseren professionellen UV-Schwarzlicht-Strahlern! **
Unsere UV Schwarzlicht Strahler sind nicht nur funktional, sondern ein echtes Highlight, das deine Veranstaltung aufwertet. Egal, ob du eine Retro-Party, eine Mottoparty oder eine spezielle Themenfeier planst – unsere UV Schwarzlicht Strahler sind die ideale Ergänzung für jedes Event. Tauche deine Räumlichkeiten in einzigartiges Licht und schaffe eine Atmosphäre, die deine Gäste begeistern wird.
**Warum solltest du unsere UV Schwarzlicht Strahler mieten?**
**✅ Themenpartys:** Schwarzlicht ist perfekt für Themenpartys wie Neonpartys, 80er/90er Jahre Partys, Halloween oder andere besondere Anlässe, bei denen ein bestimmtes Ambiente gewünscht ist.
**✅ Atmosphärische Gestaltung:** Schwarzlicht schafft eine faszinierende Atmosphäre und verleiht deiner Party einen einzigartigen, magischen Touch.
**✅Kreative Möglichkeiten:** Mit Schwarzlicht lassen sich kreative Effekte erzielen, sei es durch fluoreszierende Dekorationen, Kostüme oder Bodypainting, die deine Gäste begeistern und für unvergessliche Erinnerungen sorgen.
✅ **Flexibel und leistungsstark:** Schwarzlichtbeleuchtung ist vielseitig einsetzbar und kann sowohl drinnen als auch draußen verwendet werden, was sie ideal für verschiedene Veranstaltungsorte macht.
**✅Energiesparend und umweltfreundlich:** Moderne Schwarzlicht-LEDs sind energieeffizient und umweltfreundlich, sodass du dir keine Sorgen um hohe Stromkosten machen musst.
**✅ Einfache Bedienung:** Die Schwarzlichtbeleuchtungen ist einfach zu installieren und über eine Fernbedienung zu steuern, was die Nutzung stressfrei macht.
**✅ Visueller Effekt:** Schwarzlicht hebt bestimmte Farben hervor und erzeugt einzigartige visuelle Effekte, die deine Gäste beeindrucken und für eine unterhaltsame Partyatmosphäre sorgen.
**Konditionen / Abholung und Rückgabe:**
Der angegebene Preis gilt für die Anmietung über ein gesamtes Wochenende (Wochenendpreis).
**Wir bieten 5 UV-Strahler für 40€ / Wochenende an. **
Die Abholung ist Donnerstagabend oder Freitagnachmittag in Köln Lindenthal möglich. Die Rückgabe erfolgt am Montagabend.
Es sind insgesamt bis zu 10 UV-Schwarzlicht Strahler verfügbar. Vor-Ort wird eine Einweisung in die Bedienung gegeben. Weiteres Zubehör wie UV Schwarzlicht Tape und UV Schwarzlicht Wandteppiche verfügbar.
**Transport:**
Die UV Schwarzlichter sind kompakt lassen sich einfach und unkompliziert mit einem Kleinwagen oder mit der Bahn transportieren.
Frag noch heute unsere UV Strahler über Kleinanzeigen an oder kontaktiere uns direkt über unsere Website. Gerne reservieren wir das gewünschte Equipment für den Veranstaltungstag.
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**Telefonisch nur nach vorheriger Terminabsprache. **
☎☎☎ 01781272725 ☎☎☎
Wir freuen uns darauf, deine Location mit unserem Equipment perfekt auszuleuchten.
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Jens Bungart
Weyertal 57
50937 Köln
Kontakt:
Telefon: 0178 1272725
E-Mail: partyequipment24@yahoo.com
Website: www.partyequipment24.com
Steuernummer: 223/5042/3595
Finanzamt Köln
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von PARTYEQUIPMENT 24
Mit Entgegennahme des Mietgegenstands treten die folgenden AGBs in Kraft.
1. Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen,
welche mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen
gelten. Abweichende Vorschriften verpflichten uns nur, wenn diese
ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.
2. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Entgegennahme des Mietgegenstands und endet zum vereinbarten Zeitpunkt der Rückgabe. Nach Absprache ist eine verzögerte Rückgabe möglich.
3. Gebrauch der Mietsache
Die Mietgegenstände sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist
verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern.
Sie sind in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen. Alle Obliegenheiten, die
mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind
zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des
Vermieters und des Herstellers zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte
ist nicht erlaubt.
4. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit
an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den
Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen, unabhängig
davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat.
5. Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur zum
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und
Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist
ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel der
Mietgeräte dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist
alsdann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben
oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen
Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit
der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der
Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die
Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
Für eventuelle Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache
entstehen, haftet der Vermieter nicht. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt
sich der Schadenersatz auf den Mietpreis. Weitere darüber hinaus gehende
Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
6. Stornierung
Eine Stornierung ist jederzeit kostenfrei möglich.
7. Zahlungsbedingungen
Die Leihgebühr und Kaution wird bei der Abholung in bar gezahlt.
8. Schlussbestimmung
Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen dieses
Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages
nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.