Weiterbildungskurs: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

1.725 €

Messestraße 20,  18069 Rostock - Reutershagen
07.05.2024

Beschreibung

Ein Nichtelektriker kann und darf elektrotechnische Montage- und Reparaturarbeiten ausführen, wenn er die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen kann. Als „Elektrofachkraft mit festgelegten Tätigkeiten“ führt er selbstständig, gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln (spannungsfrei im Niederspannungsbereich; bis 1000V Wechselspannung und bis 1500V Gleichspannung), die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind durch.

Rechtliche Grundlagen:

• § 7a Handwerksordnung
• DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
• DGUV Grundsatz 303-001

Voraussetzungen:

Abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit, die durch diese zusätzliche Ausbildung ergänzt werden kann.

Dauer:

Laut DGUV Grundsatz 303-001 muss die Ausbildungsdauer mindestens 80 Stunden betragen. Dementsprechend dauert der Kompaktkurs (Theorie und Praxis) zwei Wochen in Vollzeit.

Inhalte:

Die Grundausbildung besteht aus einem theoretischen Teil (BASIS) und einem praktischen Teil (PRAXIS) und hat folgende Inhalte:

BASIS

• Grundlagen der Elektrotechnik
• Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf
Menschen, Tiere und Sachen
• Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem
Berühren
• Prüfung der Schutzmaßnahmen
• Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen
Betriebsmitteln
• Grundlagen „Erste Hilfe“
• Fach- und Führungsverantwortung
• Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen
• theoretische Abschlussprüfung

PRAXIS

Praktische Übungen im E-Technik-Labor (Verdrahtung, Installation, Austausch elektrischer Bauteile)
• Hausinstallationen (Licht)
• Anklemmen/Abklemmen von E-Motoren mit Schützschaltung
• Anklemmen/Abklemmen eines Herdes
• Messen/Prüfen der Funktionsfähigkeit von elektrischen Bauteilen

Hinweis: Können in der Grundausbildung betriebsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten nicht vermittelt werden, ist sie durch eine betriebliche Fachunterweisung und/oder -ausbildung zu ergänzen.

Abschluss:

Nach bestandener (interner) Prüfung in Theorie und Praxis erhält der Teilnehmer ein Zertifikat. Darin sind die Tätigkeiten aufgeführt, die Gegenstand der Ausbildung waren. Dieser Ausbildungsnachweis gilt unbefristet, ersetzt aber nicht, die jährlich zu erfolgende elektrotechnische Unterweisung nach DGUV Vorschrift 3.

Termin:

10.06.2024 - 21.06.2024

Teilnahmegebühr:

1725 EUR pro Teilnehmer inkl. Fachbuch „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Teil 1“

Pflichten des Arbeitgebers:

Neben der geforderten Ausbildung ist es zwingend nötig eine „Elektrofachkraft mit festgelegten Tätigkeiten“ schriftlich zu bestellen, eine Arbeitsanweisung zu formulieren und eine Vor-Ort-Unterweisung durchzuführen, die jährlich zu wiederholen ist. Die Unterweisung hat durch eine Elektrofachkraft zu erfolgen.

Hinweis:
Unser Lehrgang „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ ist gemäß Bildungsfreistellungsgesetz BFG M-V vom Landesamt für Gesundheit und Soziales als berufliche Weiterbildung anerkannt. Infolgedessen kann in MV eine Woche Bildungsurlaub beantragt werden.

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