Verdienen Sie Geld als Tippgeber!
Beschreibung
Kennen Sie jemanden, der eine Traumimmobilie sucht oder jemanden, der sein Haus oder seine Wohnung verkaufen möchte? Sie möchten mit Ihrer Empfehlung Geld verdienen und gleichzeitig Menschen bei ihrem Immobilientraum unterstützen? Dann werden Sie Tippgeber für ImmoJohn!
Wir haben das perfekte Angebot für Sie!
Ihre Aufgabe ist einfach:
Empfehlen Sie uns potenzielle Immobilien Verkäufer oder Käufer. Sobald der Verkauf oder Kauf erfolgreich abgeschlossen ist, erhalten Sie bis zu 1000 €. Je höher der Kaufpreis, desto höher auch Ihre Belohnung!
Warum sollten Sie Tippgeber für ImmoJohn werden?
• einfach verdientes zusätzliches Geld, indem Sie uns einfach nur weiterempfehlen.
• Keinerlei Verpflichtungen. Sie entscheiden selber, wann und wie oft Sie uns Tipps geben möchten.
• Arbeiten Sie mit einem renommierten Immobilienunternehmen zusammen, das für erstklassigen Service und Kundenzufriedenheit steht.
Kontaktieren Sie uns um mehr zu erfahren - auch gerne per WhatsApp. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Telefon: 0152 53 74 87 12
barbara.john at immojohn.de
Website: https://www.immojohn.de
Um als Tippgeber tätig werden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
• Sie haben die Erlaubnis des Eigentümers erhalten, die Daten weiterzugeben.
• Die betreffende Immobilie wurde bisher nicht öffentlich angeboten oder vermittelt.
• Uns wurde die Immobilie noch nicht von anderer Seite angeboten.
Rechtliche Angaben
Name des Unternehmens
Immobilien Barbara John
Eingetragener Firmensitz
Schillerstr. 33
73441 Bopfingen
Kontaktinformationen
+49 152 53 74 87 12
barbara.john@immojohn.de
Umsatzsteuer-Nr.
50321 / 19242
Aufsichtsbehörde
IHK Ostwürttemberg,
Ludwig-Erhard-Straße 1
89520 Heidenheim an der Brenz
Außergerichtliche Streitbeteiligung
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Immobilien Barbara John ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die Immobilien Barbara John grundsätzlich nicht teil.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrens-ordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Mit der Anerkennung des Ombudsmannes Immobilien als Schlichtungsstelle im Sinne des VSBG und der Beteiligung des VPB hat sich die Verfahrensordnung in Teilen geändert. Dies betrifft beispielsweise den Zuständigkeitsbereich, der auf Bauverträge erweitert wurde. Weitere Informationen zur Verfahrensordnung und zum Verfahrensablauf finden Sie auf der Internetseite der Ombudsstelle.